Asbestarbeiten

Einstiges „Wundermaterial“ muss fachgerecht entsorgt werden.

Bis hinein in die 1980er Jahre wurde Asbest noch gern als Wundermaterial bezeichnet und in Fassaden- und Dachverkleidungen verbaut und für den Brandschutz verwendet. Asbest brennt nicht, ist unempfindlich und leitet Wärme und Schall schlecht, ist aber stark krebserregend. Daher ist es auch seit 1993 in Deutschland, in Europa und in den meisten Ländern  verboten.

Bei der Entfernung von asbesthaltigen Materialien ist äußerste Vorsicht und Sachkunde gefragt, da die gefährlichen Fasern gerade beim Abbruch in verstärktem Maße freigesetzt werden. Es gelten die

Technischen Regeln für Gefahrstoffe: Asbest – TRGS 519 Asbest, Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten.

Firmen, die Arbeiten an Asbest und an asbesthaltigen Materialien durchführen, benötigen eine Genehmigung, die nachweist, das sie das Wissen dazu und das passende Werkzeug besitzen und die Mitarbeiter entsprechend geschult sind.

Wir führen Asbestarbeiten durch!